[SATIRE] Warum es nicht immer gut & handlich ist, möglichst viele Gummi’s bei sich zu tragen…

 

Ein monströses Fahrgestell (und nein, ich rede nicht vom Gesäß Ihres Fitnesscrushes!), schwarz wie die Nacht (oder wie meine Pizza, die ich neulich im Ofen vergaß…), bereift mit 6 Gummiradln (ja, 6, Sie haben richtig gelesen!), parkte am 16.10.2023 gegen 20 Uhr vor unserem geliebten Wiener Wahrzeichen. Doch schon kurze Zeit später wurde das Monster in Schwarz vom ÖAMTC abgeschleppt.

Seit der Neugestaltung des Stephansdoms gab es schon die ein oder andere Nörgelei über die Schrägparksituation. Die Wienerinnen und Wiener kämpfen tagtäglich damit, ihr motorisiertes Pferd korrekt in Schräglage zu parken. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, wird schon bald Bekanntschaft mit den geliebten „PÜK-lern“ machen dürfen (über die Freundlichkeit mancher Parküberwachungsorgane lässt sich streiten – hierzu kamen schon anonyme Beschwerden zur Pressestelle – AXMEDIA bleibt dran und wird zeitnah berichten!).

Während man bei überragender Schnauze noch das ein oder andere Auge zudrücken kann, sieht die Lage schon gänzlich anders aus, sobald ein Reifen den Gehsteig berührt. Bei langen Fahrzeugen durchaus nicht unüblich, dass zwei Reifen auf dem Gehsteig stehen (müssen), um nicht in die Fahrbahn zu ragen. Aber haben Sie schon mal einen Falschparker gesehen, der mit 4 Reifen rechtswidrig parkt, während 2 weitere Reifen auf dem Parkplatz stehen? Wie das möglich ist? Sehen Sie selbst…

Man hätte es schon fast als Kunstwerk betiteln können, doch der Anblick hielt nur kurz. Die Polizei hat nämlich ebenso einen scharfen Blick auf das schwarze Biest geworfen und schnell erkannt, dass hier rechtswidrig geparkt wurde. Der Fahrer selbst war wenig einsichtig und verstand die Abschleppung und die Strafe nicht. „Weil sie mit 4 Radln am Gehsteig stehen!“, war die Antwort des Polizisten.
Wo er recht hat, hat er recht. Ein Gummi schützt eben nur bei 98% vor teuren Überraschungen!

Autor: [Ressortleiterin] Teresa Winter im Namen d. AX Media Group geführt v. Harama Ganesha

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